Beitragsordnung ab Januar 2020
Mindestbeitrag pro Jahr zzgl. 19% Ust. | |
Unterkünfte | |
Unterkunftsbetriebe bis 50 Betten | € 120,00 |
Unterkunftsbetriebe 51 bis 100 Betten | € 360,00 |
Unterkunftsbetriebe ab 101 Betten | € 600,00 |
Gewerbetreibende ohne Unterkunftsbetrieb | |
Gaststätten und kleinere Selbständige unter 10 Mitarbeitern | € 120,00 |
mittelgroße Selbständige über 10 Mitarbeiter | € 360,00 |
Werbepartnermitgliedschaft | € 720,00 |
große selbständige Betriebe | € 1.800,00 |
Privatpersonen und Verbände | |
Privatpersonen und Vereine / Vereinigungen | € 60,00 |
Beiträge umsatzsteuerbefreit | |
Öffentliche Hand | |
Gemeinden / Städte | € 360,00 |
Gemeinde, Städte - PLUS Mitgliedschaft | € 720,00 |
Landkreis | € 3.600,00 |
Die Mitgliedsbeiträge bleiben bis zu einer durch eine ordentliche Mitgliederversammlung beschlossene Änderung wirksam.
Alle hier angegebenen Beträge verstehen sich als Kosten für jeweils ein Kalenderjahr.
Anbei finden Sie die Beitrittserklärung online >>>