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Unsere Vision: eine etablierte Tourismusdestination

Erding ist ein beliebtes Reiseziel geworden.

Ob Geschäftsreise, Messebesuch, Wellness in der Therme, eine Ferienwoche auf dem Land oder aktiv mit dem Rad durch den Landkreis: die Tourismusregion Erding ist ein perfekter Ort für Unternehmungen aller Art, egal ob sportlich, kulturell, geschäftlich, erholsam oder spaß- und erlebnisreich.

Daher haben wir es uns zum Ziel gesetzt, diese wunderbare Entwicklung als Reisedestination nachhaltig zu fördern – für unsere Gäste, für unsere Mitglieder, für unsere Wirtschaftsregion und Heimat – den Landkreis Erding.

 

Unsere Motivation: eine starke Gemeinschaft

Uns alle verbindet die Liebe zur Region Erding und die Freude daran, dass Besucher aus aller Welt gerne da Urlaub machen, wo wir zu Hause sind.

Unsere Mitglieder und Förderer unterstützen den Tourismus, denn letztendlich profitieren von den Gästen direkt oder indirekt alle: jede Gemeinde, jedes Unternehmen, jeder Bürger.

Für eine erfolgreiche Positionierung am Tourismusmarkt ist ein gemeinsames Auftreten aller beteiligten Partner von wesentlicher Bedeutung.

Ganz besonders liegt uns dabei am Herzen die Zusammenarbeit mit allen touristischen Institutionen und anderen relevanten Vereinigungen sowie den Gemeinden zu fördern – um die Interessen der gesamten Region einzubringen.

 

Unsere Leistung: zielorientiertes Marketing

Unser Landkreis hat viel zu bieten. Dieses vielfältige touristische Angebot möchten wir unseren Gästen näherbringen und den besten Service bieten – von Anfang an.

  • Gemeinsam mit unseren Partnern werben wir auf Messen und steigern so den Bekanntheitsgrad und die Reisemotivation.
  • Mit Hilfe von umfangreichem Werbematerial und elektronischen Medien übernehmen wir die professionelle Vermarktung und erhöhen die Buchungsbereitschaft.
  • Für eine individuelle Beratung und kompetente Bearbeitung sämtlicher Anfragen sorgen wir unter Zuhilfenahme eines Callcenter Dienstleisters.

Mit großem Engagement setzen wir hierfür all unsere Ideen und Erfahrung ein, um eine längere Verweildauer in den Übernachtungsbetrieben und eine größere Auslastung der Freizeitbetriebe zu erreichen - denn ein dauerhafter Erfolg kommt nicht von allein!

 

Die Vorstandschaft:

1. Vorstand:

Ingrid Renner 01 0001 1920px

Ingrid Renner
Gästehaus Zehmerhof, Walpertskirchen

2. Vorstand:

2024 Best Western Wolf Christian Foto Naglik 6731

Christian Wolf
Best Western Airport Hotel, Erding

3. Vorstand:

strefan tremmel

Tamara Staudinger
Best Western PLUS Parkhotel Erding

Kassier:

RemdePartner 49

Manfred Kroha
Remde & Partner, Erding

 

Schriftführung:
 

Evelin Gerson

Evelin Gerson
Regionalbüro FMG

 

Beisitzer/in:

Frau A Passbild

Margit Aschenbrenner
Hotel Apfelbaum, Erding

Beisitzer/in:

Julia

Julia Hofstetter
Kramerhof, Taufkirchen

Beisitzer/in:

strefan tremmel

Carmen Mittermeier
Landratsamt Erding

Beisitzer/in:

Foto Zeiler 7372

Doris Bauer
Gästeführerin, Erding

 

Beisitzer/in:

Tanja Riess

Tanja Rieß
Tourismusfachfrau

 

1.Revisor:

Matthias Vögele

Matthias Vögele
Fischer's Stiftung Verwaltungs GmbH, Erding

2.Revisor:

josef gantner

Josef Gantner
Sparkasse Erding-Dorfen, Erding

3.Revisor:

Ullrich Gaigl

Ullrich Gaigl
Bürgermeister - Gemeinde Sankt Wolfgang

 

Unsere Vision: eine etablierte Tourismusdestination

Erding ist ein beliebtes Reiseziel geworden.

Ob Geschäftsreise, Messebesuch, Wellness in der Therme, eine Ferienwoche auf dem Land oder aktiv mit dem Rad durch den Landkreis: die Tourismusregion Erding ist ein perfekter Ort für Unternehmungen aller Art, egal ob sportlich, kulturell, geschäftlich, erholsam oder spaß- und erlebnisreich.

Daher haben wir es uns zum Ziel gesetzt, diese wunderbare Entwicklung als Reisedestination nachhaltig zu fördern – für unsere Gäste, für unsere Mitglieder, für unsere Wirtschaftsregion und Heimat – den Landkreis Erding.

 

Unsere Motivation: eine starke Gemeinschaft

Uns alle verbindet die Liebe zur Region Erding und die Freude daran, dass Besucher aus aller Welt gerne da Urlaub machen, wo wir zu Hause sind.

Unsere Mitglieder und Förderer unterstützen den Tourismus, denn letztendlich profitieren von den Gästen direkt oder indirekt alle: jede Gemeinde, jedes Unternehmen, jeder Bürger.

Für eine erfolgreiche Positionierung am Tourismusmarkt ist ein gemeinsames Auftreten aller beteiligten Partner von wesentlicher Bedeutung.

Ganz besonders liegt uns dabei am Herzen die Zusammenarbeit mit allen touristischen Institutionen und anderen relevanten Vereinigungen sowie den Gemeinden zu fördern – um die Interessen der gesamten Region einzubringen.

 

Unsere Leistung: zielorientiertes Marketing

Unser Landkreis hat viel zu bieten. Dieses vielfältige touristische Angebot möchten wir unseren Gästen näherbringen und den besten Service bieten – von Anfang an.

  • Gemeinsam mit unseren Partnern werben wir auf Messen und steigern so den Bekanntheitsgrad und die Reisemotivation.
  • Mit Hilfe von umfangreichem Werbematerial und elektronischen Medien übernehmen wir die professionelle Vermarktung und erhöhen die Buchungsbereitschaft.
  • Für eine individuelle Beratung und kompetente Bearbeitung sämtlicher Anfragen sorgen wir unter Zuhilfenahme eines Callcenter Dienstleisters.

Mit großem Engagement setzen wir hierfür all unsere Ideen und Erfahrung ein, um eine längere Verweildauer in den Übernachtungsbetrieben und eine größere Auslastung der Freizeitbetriebe zu erreichen - denn ein dauerhafter Erfolg kommt nicht von allein!

 

Die Vorstandschaft:

1. Vorstand:

Ingrid Renner 01 0001 1920px

Ingrid Renner
Gästehaus Zehmerhof, Walpertskirchen

2. Vorstand:

2024 Best Western Wolf Christian Foto Naglik 6731

Christian Wolf
Best Western Airport Hotel, Erding

3. Vorstand:

Foto Tamara

Tamara Staudinger
Best Western PLUS Parkhotel, Erding

Kassier:

RemdePartner 49

Manfred Kroha
Remde & Partner, Erding

 

Schriftführung:
 

Evelin Gerson

Evelin Gerson
Regionalbüro FMG

 

Beisitzer:

Margit

Margit Aschenbrenner
Hotel Apfelbaum, Erding

Beisitzer:

Julia

Julia Hofstetter
Kramerhof, Taufkirchen

Beisitzer:

Carmen

Carmen Mittermeier
Landratsamt Erding

Beisitzer:

Foto Zeiler 7372

Doris Bauer
Gästeführerin, Erding

 

Beisitzer:

Tanja Riess

Tanja Riess
Tourismusfachfrau, Erding

 

1.Revisor:

Matthias Vögele

Matthias Vögele
Fischer's Stiftung Verwaltungs GmbH, Erding

2.Revisor:

josef gantner

Josef Gantner
Sparkasse Erding-Dorfen, Erding

3.Revisor:

Ullrich Gaigl

Ullrich Gaigl
Bürgermeister - Gemeinde Sankt Wolfgang

 

Das ambitionierte Projekt Tourismusregion Erding braucht natürlich mehr, als das ehrenamtliche Engagement seines Vorstands und seiner Mitglieder. Durch die Partnerschaft mit dem Landkreis Erding demonstrieren wir nach innen wie nach außen die wunderbare Verbundenheit unserer Region. Starken Partnern wie der Privatbrauerei Erdinger Weißbräu und der Flughafen München GmbH danken wir für Ihre Unterstützung. Gemeinsam gestalten wir die Tourismusregion Erding zu einem attraktiven Urlaubs- und Ferienziel – mit Herz, bewusst und nachhaltig.

Landkreis Erding:

Landkreis-Logo

Der Landkreis Erding ermöglicht es dem Verein, durch seine Premium-Mitgliedschaft und durch die enge Zusammenarbeit mit der Vorstandschaft, wichtige touristische Projekte zu verwirklichen. Allen voran die telefonische Erreichbarkeit und die Erstellung dieses Internetauftritts. Darüber hinaus stellt der Landkreis Erding die wichtigsten Printmaterialien wie Unterkunftsverzeichnis, Freizeitführer, Fahrradkarten, E-Bike-Broschüren und vieles mehr zur Verfügung.

Internet: www.landkreis-erding.de

 

Privatbrauerei Erdinger Weißbräu:

logo weissbier

Unser Partner der ersten Stunde hat Erding nicht nur durch das Bier weltbekannt gemacht, sondern tritt bei zahlreichen Messeauftritten der Stadt und des Landkreises Erding als Sponsor auf.

Internet: www.erdinger.de

 

Flughafen München GmbH:

Flughafen München

Seit 2012 unterstützt uns die FMG nicht nur finanziell, sondern ein Jahr später auch in persona Evelin Gerson bei der Vorstandsarbeit. Dank der großzügigen Einladung der FMG wurde unsere Jubiläumsfeier in 2014 anläßlich des 25jährigen Vereinsbestehens in der Airbräu Tenne ein voller Erfolg.

Internet: www.flughafen-muenchen.de

 

mitglied werdenMitglied werden – Vorteile genießen

Der Verein Tourismusregion Erding e.V.  hat sich mit seinen Partnern zum Ziel gesetzt, den Tourismus in der Region zu fördern und zu mehren, indem wir

  • die örtlichen Interessen des Tourismus gegenüber Behörden, Verbänden und Vereinigungen wahrnehmen
  • die Angebote der örtlichen Leistungsträger koordinieren
  • den Tourismus unserer Region professionell bewerben
  • unsere verschiedenen Tourismusangebote professionell vermarkten
  • unsere Gäste vor Ort betreuen.

Ob Hotel, Pension, Gastwirt, Ladenbesitzer, Gemeinde oder Privatperson: Jeder kann Mitglied unseres Tourismusvereins werden.
Hier finden Sie das Online-Formular für Ihren Beitritt und als alternative können Sie hier das Anmeldeformular als PDF laden.

 

Als Mitglied profitieren Sie

  • von allen Marketingmaßnahmen sowie der professionellen Absatz-, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit
  • von dem Top-Ranking unserer Internetpräsenz bei Google
  • von einer direkter Verlinkung von unserer Webseite zu Ihrer Unternehmenswebseite
  • von unserer Mitgliedervernetzung  

Partnerschaft leben – zum Wohl unserer Region

Unterstützt wird der Verein vom Landkreis Erding sowie der Stadt Erding und derzeit 24 von insgesamt 26 Gemeinden im Landkreis. Durch Partnerschaften wie z. B. mit dem Flughafen sowie mit der Interessengemeinschaft ARDEO e.V. vereinen wir viele Betriebe aus Stadt und Landkreis Erding zum Wohl der Region.
Die Stadt und der Landkreis Erding gehören zu der aufstrebenden Region Oberbayern. Der Tourismus hat hierbei die Chance, sich zu einem noch wichtigeren Faktor zu entwickeln. Seien Sie ein Teil davon und tragen Sie zu dieser Entwicklung bei!

Sie haben noch Fragen?

Gerne können Sie uns anrufen unter Telefon 08122 - 55 84 88
Per E-Mail unter mail@tourismusverein-erding.de oder vorstand@tourismusverein-erding.de sind wir jederzeit erreichbar.

Wir freuen uns …
… auch Sie bald als neues Mitglied begrüßen dürfen.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Tourismusregion Erding e. V.“ und hat seinen Sitz in Erding. Die Institution wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen.

§ 2 Bezeichnung des Gästebetreuungsbüros

Das vom Verein unterhaltene Gästebetreuungsbüro führt die Bezeichnung "TOURIST-INFORMATION“ in Verbindung mit dem Symbolzeichen „i“

§ 3 Allgemeine Aufgaben

Aufgabe des Fremdenverkehrsvereins ist es, den örtlichen Fremdenverkehr zu fördern und zu vermehren.

Er soll dies erreichen durch

  1. die Wahrnehmung der örtlichen Interessen des Fremdenverkehrs gegenüber Behörden, Parlamenten sowie Verbänden und Vereinigungen,
  2. die Koordinierung der örtlichen Leistungsträger (Innenmarketing),
  3. die Durchführung der örtlichen Fremdenverkehrswerbung, Absatz- Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. die Gästeinformation in gedruckter, audiovisueller und digitaler Form sowie die  Gästebetreuung in jedweder Form
  5. die Mitwirkung in Infrastrukturangelegenheiten
  6. die Aufklärung der örtlichen Bevölkerung über die Erfordernisse und die Bedeutung des Fremdenverkehrs.
  7. Mitgliedervernetzung zur Förderung der vereinsinternen Kommunikation.

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins keine Zuwendungen oder sonstige unmittelbaren Leistungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Ordentliche Mitgliedschaft

  1. Ordentliche Mitglieder können Personen, Firmen, Institutionen, Gesellschaften, Körperschaften oder Anstalten des privaten und öffentlichen Rechts werden, sofern sie die Satzung anerkennen und nach ihr handeln wollen.
  2. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrags.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung des Mitglieds zum Schluss des Geschäftsjahres bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Geschäftsaufgabe, Wegzug, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
  5. Ein Mitglied kann ferner durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn vereinsschädigendes Verhalten, Missachtung der Satzung oder Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge vorliegen.

§ 6 Sonstige Mitgliedschaft

  1. Zu Ehrenmitgliedern können von der Mitgliederversammlung solche Personen gewählt werden, die sich um die Förderung der Vereinsziele besondere Verdienste erworben haben.
  2. Als „Fördernde Mitglieder" ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung können von der Mitgliederversammlung juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts aufgenommen werden, die sich der finanziellen Förderung des Vereins besonders annehmen.
  3. Zu „Kooptierten Mitgliedern" ohne Stimmrecht, jedoch mit Rederecht in der Mitgliederversammlung und im Vorstand, können vom Vorstand natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts aufgenommen werden, die dem Verein als Mitglied in einer dem Verein nahestehenden Organisation oder sonst zur Erreichung der Vereinszwecke nützlich sind.

§ 7 Rechte der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern.
  2. Die Mitglieder nehmen an der Mitgliederversammlung teil, können Anträge zur Abstimmung stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen. Sie bestimmen durch Mehrheitsentscheidungen die Grundlinien der Vereinsarbeit.

§ 8 Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten, den Vorstand in seiner Tätigkeit zu unterstützen und dem Verein erforderliche Auskünfte zu geben.
  2. Die Ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge zu entrichten und die sonstigen Bestimmungen der Beitragsordnung einzuhalten.
  3. Die „Fördernden Mitglieder" und die „kooptierten Mitglieder" sind verpflichtet, die mit dem Vorstand im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.

§ 9 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden jährlich mindestens einmal einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat stattzufinden, wenn ein Zehntel der Mitglieder diese schriftlich unter Angabe der Verhandlungsgegenstände beantragt. Die Mitgliederversammlungen sind wenigstens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
  2. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Ein Mitglied kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, wobei ein Mitglied nicht mehr als zwei weitere Mitglieder vertreten darf. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen, abgesehen von den in § 14 und 15 festgelegten Fällen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  3. Anträge aus den Kreisen der Mitglieder müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Vorstand schriftlich und begründet eingereicht werden.  Initiativanträge sind auch nach dieser Frist für die Tagesordnung zugelassen.
  4. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder einem Mitglied des Vorstandes geleitet.
    Die Tagesordnung muss bei der ordentlichen Mitgliederversammlung (§32 BGB) folgende Punkte enthalten:
    1. Jahresbericht,
    2. Jahresrechnung, Rechnungsprüfungsbericht, Entlastung des Vorstandes,
    3. Genehmigung des Wirtschaftsplanes,
    4. Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
    5. vorliegende Anträge.

Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist ohne Einhaltung einer Frist an die Mitglieder zu verschicken und vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 10 Der Vorstand

  1. Der Vorstand im Sinne dieser Satzung besteht aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern, dem Geschäftsführer, dem Kassenwart, dem Schriftführer und fünf Beisitzern.
  2. Gesetzlicher Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter; diese werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestimmt. Der Vorsitzende leitet alle Verhandlungen und Vereinsgeschäfte im Rahmen dieser Satzung.
  3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf drei Jahre; der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtsdauer solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist; die Wiederwahl ist zulässig.
  4. Die Sitzungen des Vorstands finden nach Bedarf statt. Die Einladungen erfolgen schriftlich oder elektronisch, in der Regel zwei Wochen, in Fällen, die unverzügliches Handeln erfordern, aber mindestens drei Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung.
  5. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder. Über die Verhandlungen ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das vom Verhandlungsführenden und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.
  6. Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
    Der Vorstand hat die Leitung des Vereins zur Erfüllung der in dieser Satzung gestellten Aufgaben. Insbesondere zählen zu seinen Obliegenheiten:
    1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Durchführung ihrer Beschlüsse,
    2. aufstellung des Wirtschaftsplanes,
    3. Rechnungslegung gegenüber der Mitgliederversammlung,
    4. Verwaltung des Vereinsvermögens,
    5. Einsetzung von Ausschüssen.
  7. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer einstellen. Der Geschäftsführer hat im Vorstand und in allen Ausschüssen Sitz und Stimme. Wird kein Geschäftsführer eingestellt, übernimmt der Vorsitzende die satzungsmäßigen Aufgaben des Geschäftsführers.
  8. Zur Erledigung laufender Geschäfte von nicht grundsätzlicher Bedeutung kann der Vorstand einen engeren Vorstand bilden, dem mindestens der Vorsitzende, seine Stellvertreter und der Geschäftsführer  angehören.

§ 11 Die Ausschüsse

  1. Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebiete des Vereins Ausschüsse einsetzen, die nach seinen Weisungen die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen haben. Die Ausschüsse können jederzeit vom Vorstand abberufen werden.
  2. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Vorstand berufen und abberufen; sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Geschäftsführer ist berechtigt, an den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen.

§ 12 Kassenprüfer

  1. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte heraus zwei Kassenprüfer und einen Stellvertreter für die Dauer von 3 Jahren.
  2. Die Kassenprüfer prüfen die Kasse und die Ordnungsgemäßheit der Buchführung des Vereins nach Abschluss des Geschäftsjahres.  Das Ergebnis der Prüfung ist der Vorstandschaft zeitnah schriftlich mitzuteilen und der ordentlichen  Mitgliederversammlung  zur Bestätigung vorzulegen.

§ 13 Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 14 Die Beitragsordnung

  1. Die Beitragszahlung wird durch eine Beitragsordnung geregelt. Sie wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen oder geändert. Wenn ein solcher Beschluss gefasst werden soll, ist dies als Tagesordnungspunkt im Einladungsschreiben anzugeben.
  2. In der Beitragsordnung sind die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Zahlungsfristen und die Zahlungsmodalitäten geregelt.

§ 15 Änderungen der Satzung

  1. Änderungen der Satzung erfordern eine Mehrheit von mindestens drei Viertel der anwesenden Stimmen.
  2. Beschlüsse der Mitgliederversammlung:
    1. über Änderungen solcher Bestimmungen der Satzung, welche den Zweck oder die Vermögensverwaltung des Vereins betreffen,
    2. über die Verwendung des Vermögens des Vereins bei seiner Auflösung oder Wegfall des bisherigen Zwecks sind vor Inkrafttreten dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen und dürfen erst nach dessen Zustimmung ausgeführt werden.

§ 16 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und verlangt die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung vorschriftsmäßig mit derselben Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder die Auflösung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschließen kann.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Kommune.

§ 17 Inkrafttreten der Satzung und Tätigkeitsbeginn

  1. Die Satzung tritt in Kraft, sobald sie von der Gründungsversammlung (Mitgliederversammlung) ordnungsgemäß beschlossen ist.
  2. Die Tätigkeit des Vereins beginnt mit dem Tag, an dem der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt worden ist.

Erding, den 23. November 1988 in der Fassung vom 16.12.2013

pdfHier finden Sie die Satzung als PDF >>

Beitragsordnung ab Januar 2020

  Mindestbeitrag pro Jahr zzgl. 19% Ust.
Unterkünfte  
Unterkunftsbetriebe bis 50 Betten € 120,00
Unterkunftsbetriebe 51 bis 100 Betten € 360,00
Unterkunftsbetriebe ab 101 Betten € 600,00
   
Gewerbetreibende ohne Unterkunftsbetrieb  
Gaststätten und kleinere Selbständige unter 10 Mitarbeitern € 120,00
mittelgroße Selbständige über 10 Mitarbeiter € 360,00
Werbepartnermitgliedschaft € 720,00
große selbständige Betriebe € 1.800,00
   
  Beiträge umsatzsteuerbefreit
Öffentliche Hand  
Gemeinden / Städte € 360,00
Gemeinde, Städte - PLUS Mitgliedschaft € 720,00
Landkreis € 3.600,00
   
Privatpersonen und Verbände  
Privatpersonen und Vereine / Vereinigungen € 60,00
   

Die Mitgliedsbeiträge bleiben bis zu einer durch eine ordentliche Mitgliederversammlung beschlossene Änderung wirksam.

Alle hier angegebenen Beträge verstehen sich als Kosten für jeweils ein Kalenderjahr.

Anbei finden Sie die Beitrittserklärung online >>>

 

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